Berufsprüfung

Die Eidgenössische Berufsprüfung Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann

Die Eidgenössische Berufsprüfung Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann

Gestützt auf Art. 26 ff. des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 und die Art. 23 ff. der dazugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 organisiert die Trägerschaft aus migrationplus, Caritas Schweiz, Schweizerisches Rotes Kreuz, Arbeitsintegration Schweiz und SAVOIRSOCIAL die Eidgenössische Berufsprüfung Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann.

Durch die Berufsprüfung soll festgestellt werden, ob der Bewerber resp. die Bewerberin die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um den qualifizierten Ansprüchen einer Migrationsfachfrau/eines Migrationsfachmannes zu genügen.

Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsprüfung wird durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung Innovation (SBFI) der eidgenössische Fachausweis Migrationsfachfrau/Migrationsfachmann ausgestellt.

Die Berufsprüfung entspricht in der schweizerischen Bildungssystematik einem Abschluss auf Tertiär-Stufe.

Informationen zu Form und Inhalt der Prüfung werden in den folgenden Dokumenten (siehe Downloads) festgehalten:

  • Die Prüfungsordnung informiert über formale Aspekte wie Anmeldung, Zulassung, Durchführung und Kosten der Prüfung.
  • Die Wegleitung zur Prüfungsordnung informiert über die einzelnen Prüfungsinhalte, die schriftliche Abschlussarbeit und über die Module des MFP-Lehrganges.
  • Im Leitfaden zur Erstellung der Prüfungsarbeit werden die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die Prüfungsarbeit festgehalten.
  • In der Prüfungsbeschreibung werden die einzelnen Prüfungen sowie die Beurteilungskriterien zusammengefasst.
  • Das Merkblatt für Prüfungsteilnehmende enthält alles Wichtige zum Prüfungsablauf.
  • Die Hilfsmittelliste informiert über erlaubtes Hilfsmaterial während der Prüfung.
Zulassungsbedingungen

Zulassung

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer einen Berufslehrgang absolviert hat und die folgenden Bedingungen gemäss Prüfungsordnung erfüllt:

a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ, eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Asyl-, Integrations- und Migrationsbereich in der Schweiz mit direktem Kontakt mit Personen mit Migrationshintergrund mit einem Anstellungsgrad von mindestens 50% und davon mindestens 1 Jahr mit Aufgaben in der Betreuung, Beratung oder Begleitung vorweisen kann;

oder

b) mindestens 6 Jahre Berufserfahrung mit einem Anstellungsgrad von mindestens 50%, davon 4 Jahre im Asyl-, Integrations- und Migrationsbereich, davon 2 Jahre in der Schweiz mit direktem Kontakt mit Personen mit Migrationshintergrund und davon 1 Jahr mit Aufgaben in der Betreuung, Beratung oder Begleitung vorweisen kann;

und

c) über die erforderlichen Kompetenznachweise bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt:

d) über eine genehmigte Disposition zur Prüfungsarbeit verfügt (für Erläuterungen zur Disposition siehe Wegleitung).

Vorbehalten bleiben die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige, vollständige Abgabe der Prüfungsarbeit.

Folgende Kompetenznachweise müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:

  • Kompetenznachweis 1: Migration im gesellschaftlichen Kontext sowie ihre Ursachen und Auswirkungen;
  • Kompetenznachweis 2: Rechtliche Grundlagen für die Arbeit als Migrationsfachfrau / Migrationsfachmann;
  • Kompetenznachweis 3: Im transkulturellen Kontext kommunizieren, beraten, begleiten und betreuen;
  • Kompetenznachweis 4: Die Gestaltung des Aufenthalts und die Integration von Personen mit Migrationshintergrund in Zusammenarbeit mit anderen Stellen unterstützen und begleiten;
  • Kompetenznachweis 5: Die eigene Arbeit und die Zusammenarbeit professionell gestalten.

Es werden nur vollständige und rechtzeitig beim Prüfungssekretariat eingegangene Anmeldungen berücksichtigt. Unvollständige Anmeldungen oder Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Achtung: Die erforderliche Dauer der Berufserfahrung muss bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllt sein!

Sie sind nicht sicher, ob Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen? Bitte lesen Sie sorgfältig den Art. 3.3 der Prüfungsordnung und Art. 3 der Wegleitung (siehe Downloads). Falls Sie weiterhin Zweifel haben, raten wir Ihnen zu einem Vorzulassungsgesuch (siehe unten).

Vorzulassung und Gleichwertigkeit

Vorzulassung und Gleichwertigkeit

Sie haben bereits eine Ausbildung im Migrationsbereich absolviert, die dem MFP-Lehrgang teilweise entspricht? In diesem Fall ist es möglich, uns ein Gleichwertigkeitsgesuch zu stellen.

Sie sind nicht sicher, ob Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, ein Vorzulassungsgesuch zu stellen.

Das entsprechende Formular finden Sie unter Downloads.

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular als Word-Datei zusammen mit den verlangten Dokumenten und dem Zahlungsbeleg für die Gebühren an das Prüfungssekretariat: mfp@fachperson-migration.ch.

Die Gebühr für die Beantwortung eines Gesuchs auf Vorzulassung oder Gleichwertigkeit beträgt CHF 140. Bitte zahlen Sie den Betrag vorab auf das Konto CH59 8080 8001 1905 0623 2 des Verein BFB Bildung Formation Biel-Bienne in Biel/Bienne ein. Sie können dazu auch den QR-Code (siehe untenstehende Grafik oder Einzahlungsschein unter Downloads) benützen. Bitte erfassen Sie bei der Einzahlung unter «Mitteilung an den Empfänger» den vollständigen Vor- und Nachnamen der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten.

Die Bearbeitung des Gesuchs dauert 4-6 Wochen.

Prüfungsdaten & Ort

Prüfungsdaten

Donnerstag, Freitag und Samstag, 2. - 4. Mai 2024

Am Donnerstag finden die schriftlichen, an den Folgetagen die mündlichen Prüfungen statt.

Prüfungsort

BFB-Bildung Formation Biel-Bienne
Robert Walser Platz 9
2501 Biel/Biene

2 Minuten zu Fuss vom Bahnhof Biel/Bienne, Richtung See durch die Bahnhofpassage. Parkmöglichkeiten im Parking Bahnhof Biel/Bienne oder im Einkaufszentrum Coop Bahnhof.

Google-Map

Prüfungskosten

Prüfungskosten

Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 2'000 inkl. Gebühren für die Ausfertigung des Fachausweises und die Eintragung in das Register der Fachausweisinhaber/-innen.

Die Kosten beinhalten eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300. Diese ist bereits bei der Anmeldung fällig. Bitte zahlen Sie die Gebühren vor Ablauf der Frist auf das Konto CH59 8080 8001 1905 0623 2 des Verein BFB Bildung Formation Biel-Bienne in Biel/Bienne ein. Sie können dazu auch den QR-Code (siehe untenstehende Grafik oder Einzahlungsschein unter Downloads) benützen. Bitte erfassen Sie bei der Einzahlung unter «Mitteilung an den Empfänger» den vollständigen Vor- und Nachnamen der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten.

Die restliche Prüfungsgebühr von CHF 1'700 ist am 31. Januar des Prüfungsjahres fällig. Die entsprechende Rechnung erhalten Sie Ende Jahr mit dem Zulassungsentscheid.

Der Vorbereitungslehrgang wird separat verrechnet.

Die Kosten bei Rückzug oder Prüfungswiederholung sind in der Tarifordnung (siehe Downloads) festgehalten.

Anmeldung

Anmeldung

Anmeldungen zur Berufsprüfung 2024 sind ab dem 15.10.2023 möglich.

Bei der Anmeldung ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300 einzuzahlen. Bitte zahlen Sie den Betrag vorab auf das Konto CH59 8080 8001 1905 0623 2 des Verein BFB Bildung Formation Biel-Bienne in Biel/Bienne ein. Sie können dazu auch den QR-Code (siehe untenstehende Grafik oder Einzahlungsschein unter Downloads) benützen. Bitte erfassen Sie bei der Einzahlung unter «Mitteilung an den Empfänger» den vollständigen Vor- und Nachnamen der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten. Die Bearbeitungsgebühr wird im Falle eines Rückzugs der Anmeldung oder einer Nichtzulassung zur Prüfung nicht zurückerstattet.

Anmeldeformular (siehe Downloads) per Mail oder per Post an:

Prüfungssekretariat MFP
Robert Walser Platz 9
Postfach 189
2501 Biel/Bienne
mfp@fachperson-migration.ch

Anmeldungen werden nur berücksichtigt, wenn die Unterlagen sowie die Bearbeitungsgebühr vollständig und fristgereicht beim Prüfungssekretariat eingehen.

Anmeldeschluss (Poststempel) 28.11.2023
Zulassungsentscheid und Bewilligung Prüfungsarbeit bis 31.12.2023
Abgabefrist Prüfungsarbeit (Poststempel) 01.03.2024
Rückzugsfrist Anmeldung (Poststempel) 21.03.2024
Letzte Frist zur Nachreichung von Arbeits- oder Modulbestätigungen 31.03.2024
Prüfungen 02.-04.05.2024
Bekanntgabe Prüfungsergebnis ab 15.05.2024
Akteneinsicht 30./31.05.2024
Zertifizierungsfeier 28.06.2024